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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Geschäftsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von EducaLab (educalab.ch), im Folgenden «Auftragnehmer» genannt.
(2) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, nachfolgend «Auftraggeber» genannt, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 – Angebot und Leistungen
(1) Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise, wie sie auf den Internetseiten von EducaLab zum Zeitpunkt einer Auftragsanfrage zu sehen sind. Alle Preise gelten ausschliesslich für die im jeweiligen Paket (Einstiegspaket «Kurz&Knackig, Basispaket «Drauf&Dran», Standardpaket «Klipp&Klar», Komplettpaket «Fix&Fertig») aufgeführten Leistungen. Werden andere Leistungen oder eine andere Kombination vom Auftraggeber erwünscht, so muss dies schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
(2) Die physischen Treffen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber finden in der Stadt Zürich an einem öffentlichen Ort statt (beispielsweise in einem Café, oder an der Universität). Andere Trefforte müssen vom Auftragnehmer schriftlich angefragt und vom Auftraggeber bestätigt werden, wobei ein zusätzliches Honorar vereinbart wird. Digitale Treffen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber finden via Videokonferenzen oder Telefonie statt.
(3) Der Auftragnehmer bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Bei durch den Auftragnehmer zu vertretendem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Ziel aller Leistungen (oben aufgeführte Pakete) des Auftragnehmers ist die höchstmögliche Unterstützung beim Planen, Schreiben und Strukturieren von wissenschaftlichen Arbeiten sowie bei der Umsetzung und Auswertung einer empirischen Studie. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit bei dieser Unterstützung ist immer ausgeschlossen.
(5) Für Fehler haftet der Auftragnehmer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Bei Nichtlieferung der Leistung oder bei gar nicht erbrachter Leistung hat der Auftragnehmer den vom Auftraggeber bereits gezahlten Auftragswert in voller Höhe zurückzuerstatten. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Lieferung mit detaillierter Begründung – in Form eines Schreibens – geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Ebenso gilt die Höhe des zuvor festgelegten und vom Auftraggeber gezahlten Honorars als akzeptiert, wenn es nicht binnen 7 Kalendertagen aus triftigen Gründen angefochten wird. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung der nicht erbrachten Leistungen einzuräumen – das heisst, es liegt grundsätzlich kein Fixgeschäft vor, das eine solche Nachholungsmöglichkeit verhindern würde. Nur wenn diese Nachholung nicht erbracht werden kann oder der Auftragnehmer sich einer solchen verweigert, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
(6) Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Inhalte in den wissenschaftlichen Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über.

§3 – Datensicherheit
(1) Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen usw.) werden vom Auftragnehmer nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
(2) Alle Texte und Inhalte der wissenschaftlichen Arbeiten werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.

§4 – Weitere Bestimmungen, speziell für das Lektorat
(1) Das Lektorat wird ausschließlich in elektronischer Form vom Auftraggeber angeboten, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt im Dokument und mit für den Auftraggeber nachvollziehbaren Korrekturen. Verlangt der Auftraggeber die Korrektur in einer PDF-Datei oder in Papierform, hat er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit anzugeben, und ggf. wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.
(2) Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt entweder in Papierform oder in Datenform. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (etwa per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Syntax und Zeichensetzung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (beispielsweise durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
(4) Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
(5) Für Fehler haftet der Auftragnehmer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Bei Nichtlieferung der Leistung oder bei gar nicht erbrachter Leistung hat der Auftragnehmer den vom Auftraggeber bereits gezahlten Auftragswert in voller Höhe zurückzuerstatten. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung – in Form von Randkommentaren in der vom Auftragnehmer bearbeiteten Korrekturversion – geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Ebenso gilt die Höhe des zuvor festgelegten und vom Auftraggeber gezahlten Honorars als akzeptiert, wenn es nicht binnen 7 Kalendertagen aus triftigen Gründen angefochten wird. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen, d.h., es liegt grundsätzlich kein Fixgeschäft vor, das eine solche Nachbesserungsmöglichkeit verhindern würde. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann oder der Auftragnehmer sich einer solchen verweigert, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
(6) Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Auftragnehmer auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
(7) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Besonders bei wissenschaftlichen Arbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung sollten die wissenschaftlichen Arbeiten des Auftraggebers Plagiate enthalten. Das Lektorat umfasst keine Überprüfung der Texte auf Plagiate.

§5 – Schlussbestimmungen
(1) Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern. Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.